Vorstandswahlen der Hellenischen Gemeinde zu Berlin e. V. 2019

Sehr geehrte Mitglieder,

der Vorstand der Hellenischen Gemeinde zu Berlin lädt Sie zur ordentlichen Vollversammlung zur Durchführung der Vorstandswahlen, der Wahl des Aufsichtsrates und der Delegierten für den Kongress des Verbandes Griechischer Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland mit folgender Tagesordnung ein:

Tagesordnungspunkte (TOP)

  1. Wahl eines Versammlungsleiters und Protokollführers
  2. Tätigkeits- und
  3. Finanzbericht des Vorstandes
  4. Jahresbericht des Aufsichtsrats
  5. Diskussion und Stellungnahme der Vereinsmitglieder über die Berichte der Vereinsorgane
  6. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats
  7. Wahl eines Wahlausschusses zur Durchführung der Wahlen
  8. Präsentation der Wahllisten
  9. Präsentation der Schwerpunkte der Programmen der Wahllisten
  10. Verschiedenes

Die MV findet am Samstag 30.03.2019, 16:00 Uhr,
im Griechischen Kulturzentrum, Mittelstr. 33, 12167 Berlin, statt.

Falls die Beschlussfähigkeit nicht festgestellt wird, findet, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder (§8.4 Beschlussfähigkeit der MV), eine zweite ordentliche Vollversammlung

am Samstag 30.03.2019, um 18 Uhr, im Griechischen Kulturzentrum, Mittelstr. 33, 12167, statt.

Am Sonntag, den 31.03.2019, werden zum satzungsgemäßen Ende der Amtsdauer des Vorstandes (§ 9.2.2 Amtsdauer des Vorstandes) der Hellenischen Gemeinde Wahlen für den neuen Vorstand, den Aufsichtsrat, wie auch für die Delegierten für den Kongress des Verbandes Griechischer Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt.

Die Wahlen werden unter der Aufsicht eines Wahlausschusses am 31.03.2019
zwischen 09:00 und 19:00 Uhr im Griechischen Kulturzentrum stattfinden.

Wir bitten Sie darum, rechtzeitig zu prüfen, ob Ihr Name auf den im Griechischen Kulturzentrum ausgehängten Wählerlisten steht. Andernfalls informieren Sie uns bitte über das Fehlen, sodass Ihr Name nachgetragen wird, damit Sie Ihr Wahlrecht ausüben und den Mitgliedsbeitrag zur Unterstützung der Hellenischen Gemeinde zahlen können.

Wichtige Informationen zum Wahlrecht:

  1. Die Anträge für die Aufnahme neuer Mitglieder können bis spätestens am 28.03.2019 (19 Uhr), entweder über die Internetseite des Vereines http://www.gr-gemeinde.de/el/koinotita/meli-eggrafi/ oder im Büro des GKZ, eingereicht werden.
  2. Für die Registrierung in der Gemeinde sind folgende Dokumente erforderlich: a) Fotokopie eines Ausweises oder Reisepasses mit griechischer oder zyprischer Staatsbürgerschaft oder Nachweis einer Beziehung ersten Grades mit einem griechischen oder zypriotischen Staatsbürger. b) Aufenthaltsnachweis (Meldebescheinigung).
  3. Die Mitglieder, die ihren Beitrag bezahlt haben, haben ein Stimmrecht. Mitglieder, die einen reduzierten Beitrag zahlen, müssen die entsprechenden Nachweise (Studentenausweis, Arbeitslosennachweis usw.) vorlegen.
  4. Beitrag: a) Rentner, Studenten oder Arbeitslose zahlen fünf Euro (5 €). b) Arbeitnehmer zahlen zehn Euro (10 €).
  5. Bei der Abstimmung müssen die Wähler der Wahlkommission ihren Personalausweis oder ihren griechischen Pass, den Führerschein oder ein anderes öffentliches Dokument mit ihrem Foto vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag des Vorstands

Der Vorsitzende             Die Schriftführerin

Panagiotis Matlis           Eleana Athanasiadou

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